Munich Experimental Laboratory for Economic and Social Sciences
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Regeln


Um an Experimenten teilzunehmen, die von dem wissenschaftlichen Personal am Munich Experimental Laboratory for Economic and Social Sciences (MELESSA) an der LMU München durchgeführt werden, müssen Sie sich online registrieren (www.melessa.lmu.de) und ein unterschriebenes Exemplar dieses Formulars der LMU München zur Verfügung stellen. Die Registrierung im Teilnehmendensystem ist unverbindlich. Mehrfache Registrierungen im Teilnehmendensystem sind nicht erlaubt und führen unmittelbar zum Ausschluss von der Teilnahme an zukünftigen Experimenten. Die Anzahl der Teilnahmen an verschiedenen Experimenten hingegen ist nicht beschränkt. Die Informationen zum Datenschutz, die auf der Homepage bei der Registrierung erscheinen, sind Teil dieser Teilnahmeerklärung.

Allgemeine Regeln
  • Für jedes Experiment erhält eine bestimmte Zahl registrierter Personen eine Einladung per E-Mail. Nur eingeladene Personen sind zur Teilnahme am Experiment berechtigt.
  • Nach Erhalt einer Einladung per E-Mail zu einem bestimmten Experiment können sich die Teilnehmenden über den in der Einladungs-E-Mail enthaltenen Link für einen Termin dieses Experimentes anmelden. Diese Anmeldung ist eine verbindliche Zusage, am jeweiligen Experiment teilzunehmen.
  • Für eine problemlose Durchführung der Experimente ist es erforderlich, dass alle Teilnehmenden die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrscht.
Regeln für Laborexperimente
  • Teilnehmende, die eingeladen wurden und rechtzeitig anwesend sind, aber aus Kapazitäts- bzw. anderen Gründen nicht teilnehmen können, erhalten für ihr Erscheinen eine Entschädigung in Höhe von 10 €. Sind mehr Teilnehmende anwesend als benötigt, nehmen diejenigen Teilnehmenden am Experiment teil, die zuerst im Labor erschienen sind.
  • Die Teilnehmenden werden üblicherweise in bar bezahlt. Die Höhe der Auszahlung hängt von den eigenen Entscheidungen bzw. von den Entscheidungen der anderen Experimentteilnehmer ab.
  • Während eines Experiments müssen alle Teilnehmenden an die von dem Experiment-Team in den Instruktionen festgelegten Regeln halten.
  • In den Laborräumen ist die Benutzung von Mobiltelefonen nicht gestattet. Alle elektronischen Geräte müssen verstaut sein.
  • Um sicherzustellen, dass nur eingeladene und ordnungsgemäß per E-Mail angemeldete Teilnehmende am Experiment teilnehmen, müssen sich alle Teilnehmenden mit einem Lichtbildausweis ausweisen können. Kann man dies nicht, erhält man keine Entschädigung für sein Erscheinen und kann auch nicht am Experiment teilnehmen.
Regeln für Internetexperimente
  • Teilnehmende, die eingeladen wurden und sich rechtzeitig auf der Startseite des Experiments eingeloggt haben, aber aus Kapazitäts- bzw. anderen Gründen nicht teilnehmen können, erhalten für ihr Erscheinen eine Entschädigung in Höhe von 10 €. Sind mehr Teilnehmende eingeloggt als benötigt, nehmen diejenigen Teilnehmenden am Experiment teil, die sich zuerst eingeloggt haben.
  • Teilnehmende, die sich für ein Experiment angemeldet haben, erhalten rechtzeitig vor ihrer Session eine E-Mail mit den Zugangsdaten zum Experiment. Diese dürfen an keine andere Person weitergegeben werden.
  • Wie die Auszahlung für das jeweilige Internetexperiment abläuft, wird in der Einladungs-E-Mail beschrieben. Die Höhe der Auszahlung hängt von den eigenen Entscheidungen bzw. von den Entscheidungen der anderen Experimentteilnehmenden ab.
  • Der zeitliche Rahmen, in dem die Auszahlung für das Internetexperiment abgewickelt wird, wird in der Regel ungefähr drei Wochen betragen.
  • Um eine reibungslose Teilnahme am Experiment zu garantieren, müssen sich alle Teilnehmenden an die Regeln halten, die in der Einladungs-E-Mail beschrieben werden. Dies betrifft insbesondere die nötigen technischen Voraussetzungen. Die Teilnehmenden müssen sicherstellen, dass sie zur Zeit der Session ungestört arbeiten können. Pausen sollen vermieden werden.
  • Während des Experiments müssen sich alle Teilnehmenden an die von dem Experiment-Team in den Instruktionen festgelegten Regeln halten.
  • Um eine Auszahlung zu erhalten, muss das Experiment abgeschlossen werden, da die gewonnenen Daten für das wissenschaftliche Personal sonst unbrauchbar sind.

Wenn Teilnehmende zu einer Experimentsession, zu dem diese verbindlich angemeldet sind, nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, kann die Experimentsession möglicherweise nicht durchgeführt werden. Dadurch können hohe Kosten für das wissenschaftliche Personal entstehen. Bitte beachten Sie dies bei der verbindlichen Anmeldung für eine Experimentsession.

Bei (mehrmaligem) Nichterscheinen nach verbindlicher Anmeldung für ein Experiment — ohne rechtzeitige Absage bei den Experimentverantwortlichen oder Angabe von plausiblen Gründen —werden Sie nicht wieder zu einem beim MELESSA durchgeführten Experiment eingeladen.

Die Haftung des Freistaates Bayern und der LMU München sowie deren beschäftigtes Personal ist beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Freistaates Bayern, der LMU München, der gesetzlichen Vertretung dieser oder Erfüllungsgehilfen beruhen.




Für Fragen wenden Sie sich bitte an experiment@lab.melessa.lmu.de.